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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

 

 

Nachfolgend finden Sie die aktuellen AGB der Blaguss Slovakia s.r.o.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DES BUSVERKEHRS FÜR UNTERNEHMER („AGB“)

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DES BUSVERKEHRS FÜR UNTERNEHMER („AGB“)

1. Beförderer und Kunde (nicht- Unternehmer):
1. Diese AGB wurden durch das Transportunternehmen Blaguss Slovakia s.r.o., Id.-Nr.: 35 796 251, mit dem Sitz: Pribilinská 10, Bratislava - mestská časť Rača 831 04, SR, eingetragen im: FB BG BA I, Sro/22509/B („Beförderer“) herausgegeben. 
2. AGB bilden einen untrennbaren Bestandteil der Vereinbarung   zwischen dem Beförderer und dem Kunden über dem Gelegenheitsverkehr, d.h. über einmaliger vertraglicher Busbeförderung der vereinbarten Gruppe von Fahrgästen („Fahrgäste“), mit dem vereinbarten Verkehrsmittel ("Autobus"), auf der vereinbarten Fahrtstrecke und mit vereinbarten Haltepunkten („Vertrag“).
3. Der Kunde wird zu Vertragszwecken als Unternehmer betrachtet, welcher vor dem Vertragsabschluss zur Bekanntgabe seiner Identifikationsangaben an den Beförderer verpflichtet ist („Kunde“).  

2. unverbindliches Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung:
1. Dem Vertragsabschluss zwischen dem Beförderer und dem Kunden geht ein elektronisches (E-Mail) unverbindliches (Preis)Angebot des Beförderers („unverbindliches Angebot“) voran, dem auch dieses AGB als Anlage beigefügt sind. Nach der Bekanntmachung mit dem unverbindlichen Angebot schickt der Kunde  einen E-Mail oder schriftlichen Auftrag an den Beförderer zu („Auftrag“). 
2. Zum Vertragsabschluss kommt es erst nachfolgen nach dem Erhalt des Auftrags durch Zusendung einer E-Mail Auftragsbestätigung seitens des Beförderers („Auftragsbestätigung“), der auch diese AGB als Anlage beigefügt sind. 
3. Durch die Auftragsbestätigung werden diese AGB zum Bestandteil des Vertrages und sind für den Kunden, einschließlich der Fahrgäste, verbindlich.  Eventuelle Auftragsbestimmungen, welche die Anwendung dieser AGB ausschließen würden, werden im Fall der Auftragsbestätigung nicht angewendet. Der Kunde verpflichtet sich, die Fahrgäste im Voraus über den Inhalt dieser AGB zu informieren.
4. Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt die elektronische Absendung der Auftragsbestätigung an die E-Mail Adresse, von welcher der Auftrag abgesendet wurde, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragsabschluss ist nicht durch elektronische Bestätigung der Zustellung der Auftragsbestätigung an die angeführte E-Mailadresse des Kunden bedingt.

3. Vertragsinhalt:
1. Mindestinhaltserfordernisse des Vertrages sind einerseits die Vereinbarung über den Zeitpunkt der Fahrzeugbereitstellung, als auch über den Ort und die Abfahrts- und Zufahrtszeit des Autobuses und andererseits über das Entgelt („Preis“) für die gegenständlichen Dienstleistungen des Beförderers.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können Zahlungen des Preises mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an den Beförderer und nicht an den Lenker geleistet werden.
2. Die Lenker sind verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die vorgeschrieben Pausen einzuhalten.

4. Vertragsänderungen:
1. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der im Auftrag angeführten Angaben. Sämtliche Änderungen der vereinbarten Vertragsbedingungen sind unverzüglich an den Beförderer zu melden und von dem Beförderer im Voraus abzustimmen. 
2.     Im Falle einer Änderung der vertraglich vereinbarten Beförderungsroute oder -zeit aus Gründen, die auf Seiten des Kunden oder der Fahrgäste liegen, oder wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund objektiver Erfordernisse im Zusammenhang mit der aktuellen Verkehrssituation erforderlich ist, hat der Beförderer das Recht, dem Kunden zusätzlich zum vereinbarten Preis die Kosten für die mit dem vereinbarten (Ersatz-)Autobus zusätzlich zurückgelegten Kilometer in Rechnung zu stellen.

5. Autobus:
1. Der Autobus darf maximal erlaubte Fahrgastanzahl von Fahrgästen besetzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Beförderer die genaue Anzahl der beförderten Fahrgäste, die tatsächliche Ankunftszeit an der Zielhaltestelle, eventuelle Änderungen der vorher vereinbarten Route usw. zu bestätigen.
2. Unabhängig vom vereinbarten Autobus behält sich der Beförderer das Recht vor, einen anderen Autobus mit einer höheren Anzahl von Sitzplätzen einzusetzen und/oder andere Partner für die Durchführung der vereinbarten Personenbeförderung zu nutzen.

6. Zahlungsbedingungen:
1. Der (gesamt-)Preis ist innerhalb von 14 Tagen nach der Durchführung der Beförderung fällig, sofern individuell nicht etwas anderes vereinbart ist. Zum (gesamt-)Preis wird der Beförderer die entsprechende Umsatzsteuer berechnen, es sei denn, es handelt sich um einen Fall des Übergangs der Steuerpflicht auf den Kunden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU. Der Beförderer ist zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung für den Auftraggeber berechtigt. Als elektronische Rechnung gilt eine E-Mail mit der Anlage in PDF-Format. Der Beförderer und der Kunde erklären, dass die Art des elektronischen Datenwechsels die Glaubwürdigkeit der Daten, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung sicherstellt.
2. Eine Bedingung des Beginns der Ausführung der vertraglich vereinbarten Beförderung kann auch die Leistung der im unverbindlichen Angebot vereinbarten Vorauszahlung auf den im Vertrag vereinbarten Preis darstellen („Vorauszahlung“).

7. Stornogebühr/ Entschädigung:
1. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dem Beförderer die bis dahin entstandenen Kosten, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 20,-Euro, sowie die unten genannte Stornogebühr zahlt. Tritt der Kunde unter den nachstehenden Bedingungen vom Vertrag zurück, so hat er dem Beförderer neben der oben genannten Bearbeitungsgebühr auch die nachstehend genannte Stornogebühr zu zahlen („Stornogebühr“), sofern der Auftraggeber elektronisch oder schriftliche die Geltendmachung dieses Rechts mitteilt und die festgelegte Stornogebühr bezahlt („Mitteilung“): 
(i) Die Mitteilung wird dem Beförderer zwischen dem 21. und dem 15. Arbeitstag vor dem ersten Tag der vereinbarten Beförderung zugestellt – Stornogebühr 10% vom (gesamt-)Preis, 
(ii) Die Mitteilung wird dem Beförderer zwischen dem 14. und dem 8. Arbeitstag vor dem ersten Tag der vereinbarten Beförderung zugestellt – Stornogebühr 40% vom (gesamt-)Preis, 
(iii) Die Mitteilung wird dem Beförderer zwischen dem 7. und dem 1. Arbeitstag vor dem ersten Tag der vereinbarten Beförderung zugestellt – Stornogebühr 70% vom (gesamt-)Preis, 
(iv) Die Mitteilung wird dem Beförderer am ersten Tag der vereinbarten Beförderung, oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag zugestellt – Stornogebühr 90% vom (gesamt-)Preis.

2. Stornogebühren werden auch in dem Fall geltend gemacht, wenn der Auftraggeber zu den angeführten Terminen vor dem Beginn der Beförderung vom Beförderer die Änderung der vereinbarten Beförderungsbedingungen verlangt. 
3. Wenn die vereinbarte Beförderung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder aus Gründen, die der Beförderer nicht zu vertreten hat (z.B. Ankunft der Fahrgäste am vereinbarten Einstiegspunkt am ersten Tag der vereinbarten Beförderung, auf Engl. "No Show" usw.), nicht durchgeführt wird, ist der Kunde verpflichtet, den Beförderer in Höhe von 100 % des (gesamt-)Preises zu entschädigen.
4. Der Beförderer ist berechtigt, seine Forderung (auf Bezahlung der Stornogebühr/Entschädigung für No Show) einseitig gegen die Forderung des Kunden auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung anzurechnen.

8. Reisegepäck der Fahrtgäste:
1. Jeder Fahrgast kann auf eigene Verantwortung kostenlos (Handgepäck), das er leicht in seinem Abteil unterbringen kann, ohne die anderen Mitreisenden zu stören, mit in den Autobus nehmen und unter seiner Aufsicht mit sich führen.
2. Jedes Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass sein Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung geschützt ist. Auf den Gepäckstücken müssen Name und Anschrift des Fahrtgastes angegeben werden.
3. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Beförderer nimmt das Reisegepäck je nach der Kapazität des Autobusses und des vorgesehenen Laderaumes an. Der Fahrgast hat selbst zu kontrollieren, dass sein Reisegepäck im Autobus verladen ist. Der Beförderer haftet nicht für Reisegepäck, das nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommt. Der Beförderer haftet auch nicht, wenn das Reisegepäck über Nacht im Autobus bleibt oder vergessen wird.
4. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet der Beförderer  gemäß den geltenden Vorschriften über die Beförderung von Fahrtgästen, insbesondere gemäß den Bestimmungen des slowakischen Handelsgesetzbuches.
5. Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch den Beförderer bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe von 55,-Euro pro Reisegepäckstück, ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.

9. Transport von Fahrrädern/Tiere im Autobus:
1. Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt der Beförderer keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder beim Be- und/ oder Entladen entstanden sind.
2. Tiere, die ohne Gefährdung oder Belästigung von Fahrtgäste und Lenker befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers oder Reiseleiters mitgeführt werden. 

10. Haftung des Beförderers:
1. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen steht dem Kunden ein Recht auf sofortige Beseitigung dieser Mängel. Andernfalls ist er berechtigt, die Mängelrüge unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Monaten nach der Beendigung der Beförderung  an der Sitzadresse des Beförderers schriftlichen zu heranzutragen, da ansonsten diese Rechte des Kunden erlöschen. Der Beförderer ist hat der Mängelrüge sofort zu erledigen und sofern dies in begründeten Fällen nicht möglich, dann spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Herantragen der Mängelrüge. 
2. Die Schadenshaftung des Beförderers  gegenüber dem Kunden tritt nicht ein, wenn der Beförderer nachweist, dass der Schaden trotz allen Anstrengungen, die man von ihm verlangen kann,  nicht verhindert werden konnte, insbesondere wenn ein von den die Haftung ausschließenden Umständen eintritt: jedwede unvorhersehbare Autobusstörungen, Reifenpannen, Zusammenstöße mit Tieren, zerbissene Kabel, mangelhafte Treibstoffe oder andere zur Fahrt mit dem Autobus erforderlichen Stoffe und Sachen, ungünstige Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Verkehrseinschränkungen, Hindernisse an Befahrbarkeit, Stauungen, Straßensperren, verstärkter  Verkehr oder größere Straßenauslastung inkl. Straßenkontrollen, nicht verschuldeten Beteiligung an Unfallereignissen, Fahrtgäste, welche aufgrund ihrer Verspätung an den vereinbarten/angekündigten Abfahrtsorten/Haltestellen nicht in den Autobus einsteigen konnten, Fahrgäste, welche aufgrund fehlender erforderlichen persönlicher Dokumente (z. B. gültiger Reisepass, Visa, usw.) nicht in den Autobus einsteigen konnten, oder andere außerordentliche Ereignisse, z. B. infolge Verdachts auf Tatbestandsmerkmale  einer strafbaren Handlung oder eines Delikts, des Vandalismus, der Brandstiftung oder einer anderen gegengesellschaftlichen oder gesetzwidrigen Tätigkeit von Drittperson oder die Erfüllung dieser Tatbestandmerkmale („Haftung ausschließende Umstände“). 
3. Falls ein von den die Haftung ausschließenden Umständen eintritt, so verpflichtet sich der Beförderer, diese nach der Durchführung von dringlichen oder anderen notwendigen Handlungen, z. B. nach dem Hinzuziehen des Rettungsdienstes oder der Polizei, an den Kunden unverzüglich zu melden.

4. Der Beförderer hat beim Vertragsabschluss als mögliche Folge der Verletzung seiner vertraglichen/gesetzlichen Verpflichtungen nicht einen Schaden von mehr als 20 % des (gesamt-) Preises vorhergesehen.

11. Haftung des Kunden:
Wenn der Fahrgast den Autobus oder seine Ausrüstung verschmutzt oder beschädigt, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Reinigung oder Reparatur sowie alle damit verbundenen Schäden und entgangenen Gewinne des Beförderers aufgrund der Unmöglichkeit, den Bus geschäftlich zu nutzen, zu tragen.

12. Änderungen der AGB:
Der Beförderer ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Wenn der Kunde binnen der Frist von 7 Tagen nach dem Erhalt der AGB sein Missfallen nicht äußert, dann gilt es, dass er mit den geänderten AGB einverstanden ist.

13. Schweigepflicht, Sprachversionen:
1. Der Kunde verpflichtet sich, über den Inhalt des Vertrages als auch über die AGB Stillschweigen zu bewahren, wobei diese Pflicht uneingeschränkt ohne Rücksicht auf die Vertragsdauer besteht. 
2. Diese AGB sind in slowakischer, deutscher und englischer Version erstellt. Bei einem Widerspruch zwischen der slowakischen Version und einer anderen Version ist die slowakische Version entscheidend. Bei einem Widerspruch zwischen der deutschen und englischen Version ist die deutsche Version entscheidend.

14. Salvatorische Klausel:
Wird eine von den Vertragsbestimmungen oder Bestimmungen der AGB nichtig/unwirksam, so hat dies keinen Einfluss auf ihre anderen Bestimmungen. In diesem Fall verpflichten sich der Beförderer und der Kunde, die nichtige/unwirksame Bestimmung durch neue zu ersetzen, die der entsprechenden Regelung in den allgemein gültigen Rechtsvorschiften am nächsten kommt.

15. DSGVO:
Im Zusammenhang mit der allgemeinen Datenschutzverordnung (im Weiteren nur „DSGVO“ genannt) teilt der Beförderer dem Kunden mit, dass die Regeln für den Schutz der Privatsphäre unserer Gesellschaft angenommen wurden, die auf seiner Internetseite www.blaguss.sk zu finden sind.
2. Wenn es für den Zweck des Vertrags aus Sicht der DSGVO erforderlich ist, schließt der Kunde mit dem Beförderer gemäß Artikel 28 Absatz 3 der DSGVO einen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der vom Beförderer vorgelegten Fassung ab, wobei Gegenstand des Vertrags die Ermächtigung des Beförderers als Beauftragter durch den Kunden als für die Verarbeitung Verantwortlicher ist, die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen zu verarbeiten, insbesondere im Bereich der Daten über die Gruppe der Passagiere und deren Begleiter einerseits und die Fahrer des Beförderers andererseits.

16. Schlussbestimmungen:
Auf den Vertrag finden vorranging die Bestimmungen des slowakischen Handelsgesetzbuches (Vereinbarung im Sinne des § 262 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit dem §261 Abs. 9) und anderer slowakischen Rechtsvorschriften die Anwendung. Sämtliche aus diesem Vertrag hervorgehenden Streitigkeiten werden durch Vereinbarung beigelegt. Bei offengebliebenen Streitigkeiten, die aus dem Vertrag entstehen, inkl. Streitigkeiten wegen seiner Gültigkeit, Auslegung und Auflösung, werden vor dem Schiedsgericht der Slowakischen Industrie- und Handelskammer in Bratislava nach deren interner Grundordnung entschieden. Die Parteien unterwerfen sich der Entscheidung dieses Gerichts. Seine Entscheidung ist für die Parteien verbindlich. Alternativ dazu kann der Beförderer Klage vor den Allgemeingerichten der SR erheben. Für Streitigkeiten mit einem internationalen Element vor dem Allgemeingericht haben sich der Beförderer und der Kunde auf der Gerichtsbarkeit des Gerichts geeinigt, dessen örtliche Zuständigkeit gemäß dem Sitz des Beförderers auf dem Gebiet der Slowakischen Republik bestimmt wird.

Diese AGB sind ab 01.11.2022 wirksam, und ersrtzen im vollen Umfang die vorherigen GB, die ab 01.09.2018 wirksam waren.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DES BUSVERKEHRS FÜR NICHTUNTERNEHMER („AGB“)

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DES BUSVERKEHRS FÜR NICHTUNTERNEHMER („AGB“)

1. Beförderer und Kunde (nicht- Unternehmer):
1. Diese AGB wurden durch das Transportunternehmen Blaguss Slovakia s.r.o., Id.-Nr.: 35 796 251, mit dem Sitz: Pribilinská 10, Bratislava - mestská časť Rača 831 04, SR, eingetragen im: FB BG BA I, Sro/22509/B („Beförderer“) herausgegeben. 
2. AGB bilden einen untrennbaren Bestandteil der Vereinbarung   zwischen dem Beförderer und dem Kunden über dem Gelegenheitsverkehr, d.h. über einmaliger vertraglicher Busbeförderung der vereinbarten Gruppe von Fahrgästen („Fahrgäste“), mit dem vereinbarten Verkehrsmittel ("Autobus"), auf der vereinbarten Fahrtstrecke und mit vereinbarten Haltepunkten („Vertrag“).
3. Der Kunde wird zu Vertragszwecken als Nichtunternehmer betrachtet, welcher vor dem Vertragsabschluss zur Bekanntgabe seiner Identifikationsangaben an den Beförderer verpflichtet ist („Kunde“).  

2. unverbindliches Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung:
1. Dem Vertragsabschluss zwischen dem Beförderer und dem Kunden geht ein elektronisches (E-Mail) unverbindliches (Preis)Angebot des Beförderers („unverbindliches Angebot“) voran, dem auch dieses AGB als Anlage beigefügt sind. Nach der Bekanntmachung mit dem unverbindlichen Angebot schickt der Kunde  einen E-Mail oder schriftlichen Auftrag an den Beförderer zu („Auftrag“). 
2. Zum Vertragsabschluss kommt es erst nachfolgen nach dem Erhalt des Auftrags durch Zusendung einer E-Mail Auftragsbestätigung seitens des Beförderers („Auftragsbestätigung“), der auch diese AGB als Anlage beigefügt sind. 
3. Durch die Auftragsbestätigung werden diese AGB zum Bestandteil des Vertrages und sind für den Kunden, einschließlich der Fahrgäste, verbindlich.  Eventuelle Auftragsbestimmungen, welche die Anwendung dieser AGB ausschließen würden, werden im Fall der Auftragsbestätigung nicht angewendet. Der Kunde verpflichtet sich, die Fahrgäste im Voraus über den Inhalt dieser AGB zu informieren.
4. Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt die elektronische Absendung der Auftragsbestätigung an die E-Mail Adresse, von welcher der Auftrag abgesendet wurde, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragsabschluss ist nicht durch elektronische Bestätigung der Zustellung der Auftragsbestätigung an die angeführte E-Mailadresse des Kunden bedingt.

3. Vertragsinhalt:
1. Mindestinhaltserfordernisse des Vertrages sind einerseits die Vereinbarung über den Zeitpunkt der Fahrzeugbereitstellung, als auch über den Ort und die Abfahrts- und Zufahrtszeit des Autobuses und andererseits über das Entgelt („Preis“) für die gegenständlichen Dienstleistungen des Beförderers.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können Zahlungen des Preises mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an den Beförderer und nicht an den Lenker geleistet werden.
2. Die Lenker sind verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die vorgeschrieben Pausen einzuhalten.

4. Vertragsänderungen:
1. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der im Auftrag angeführten Angaben. Sämtliche Änderungen der vereinbarten Vertragsbedingungen sind unverzüglich an den Beförderer zu melden und von dem Beförderer im Voraus abzustimmen. 
2.     Im Falle einer Änderung der vertraglich vereinbarten Beförderungsroute oder -zeit aus Gründen, die auf Seiten des Kunden oder der Fahrgäste liegen, oder wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund objektiver Erfordernisse im Zusammenhang mit der aktuellen Verkehrssituation erforderlich ist, hat der Beförderer das Recht, dem Kunden zusätzlich zum vereinbarten Preis die Kosten für die mit dem vereinbarten (Ersatz-)Autobus zusätzlich zurückgelegten Kilometer in Rechnung zu stellen.

5. Autobus:
1. Der Autobus darf maximal erlaubte Fahrgastanzahl von Fahrgästen besetzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Beförderer die genaue Anzahl der beförderten Fahrgäste, die tatsächliche Ankunftszeit an der Zielhaltestelle, eventuelle Änderungen der vorher vereinbarten Route usw. zu bestätigen.
2. Unabhängig vom vereinbarten Autobus behält sich der Beförderer das Recht vor, einen anderen Autobus mit einer höheren Anzahl von Sitzplätzen einzusetzen und/oder andere Partner für die Durchführung der vereinbarten Personenbeförderung zu nutzen.

6. Zahlungsbedingungen:
1. Der (gesamt-)Preis ist innerhalb von 14 Tagen nach der Durchführung der Beförderung fällig, sofern individuell nicht etwas anderes vereinbart ist. Zum (gesamt-)Preis wird der Beförderer die entsprechende Umsatzsteuer berechnen. Der Beförderer ist zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung für den Auftraggeber berechtigt. Als elektronische Rechnung gilt eine E-Mail mit der Anlage in PDF-Format. Der Beförderer und der Kunde erklären, dass die Art des elektronischen Datenwechsels die Glaubwürdigkeit der Daten, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung sicherstellt.
2. Eine Bedingung des Beginns der Ausführung der vertraglich vereinbarten Beförderung kann auch die Leistung der im unverbindlichen Angebot vereinbarten Vorauszahlung auf den im Vertrag vereinbarten Preis darstellen („Vorauszahlung“).

7. Stornogebühr/ Entschädigung:
1. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dem Beförderer die bis dahin entstandenen Kosten, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 20,-Euro, sowie die unten genannte Stornogebühr zahlt. Tritt der Kunde unter den nachstehenden Bedingungen vom Vertrag zurück, so hat er dem Beförderer neben der oben genannten Bearbeitungsgebühr auch die nachstehend genannte Stornogebühr zu zahlen („Stornogebühr“), sofern der Auftraggeber elektronisch oder schriftliche die Geltendmachung dieses Rechts mitteilt und die festgelegte Stornogebühr bezahlt („Mitteilung“): 
(i) Die Mitteilung wird dem Beförderer zwischen dem 21. und dem 15. Arbeitstag vor dem ersten Tag der vereinbarten Beförderung zugestellt – Stornogebühr 10% vom (gesamt-)Preis, 
(ii) Die Mitteilung wird dem Beförderer zwischen dem 14. und dem 8. Arbeitstag vor dem ersten Tag der vereinbarten Beförderung zugestellt – Stornogebühr 40% vom (gesamt-)Preis, 
(iii) Die Mitteilung wird dem Beförderer zwischen dem 7. und dem 1. Arbeitstag vor dem ersten Tag der vereinbarten Beförderung zugestellt – Stornogebühr 70% vom (gesamt-)Preis, 
(iv) Die Mitteilung wird dem Beförderer am ersten Tag der vereinbarten Beförderung, oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag zugestellt – Stornogebühr 90% vom (gesamt-)Preis.

2. Stornogebühren werden auch in dem Fall geltend gemacht, wenn der Auftraggeber zu den angeführten Terminen vor dem Beginn der Beförderung vom Beförderer die Änderung der vereinbarten Beförderungsbedingungen verlangt. 
3. Wenn die vereinbarte Beförderung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder aus Gründen, die der Beförderer nicht zu vertreten hat (z.B. Ankunft der Fahrgäste am vereinbarten Einstiegspunkt am ersten Tag der vereinbarten Beförderung, auf Engl. "No Show" usw.), nicht durchgeführt wird, ist der Kunde verpflichtet, den Beförderer in Höhe von 100 % des (gesamt-)Preises zu entschädigen.
4. Der Beförderer ist berechtigt, seine Forderung (auf Bezahlung der Stornogebühr/Entschädigung für No Show) einseitig gegen die Forderung des Kunden auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung anzurechnen.

8. Reisegepäck der Fahrgäste:
1. Jeder Fahrgast kann auf eigene Verantwortung kostenlos (Handgepäck), das er leicht in seinem Abteil unterbringen kann, ohne die anderen Mitreisenden zu stören, mit in den Autobus nehmen und unter seiner Aufsicht mit sich führen.
2. Jedes Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass sein Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung geschützt ist. Auf den Gepäckstücken müssen Name und Anschrift des Fahrtgastes angegeben werden.
3. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Beförderer nimmt das Reisegepäck je nach der Kapazität des Autobusses und des vorgesehenen Laderaumes an. Der Fahrgast hat selbst zu kontrollieren, dass sein Reisegepäck im Autobus verladen ist. Der Beförderer haftet nicht für Reisegepäck, das nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommt. Der Beförderer haftet auch nicht, wenn das Reisegepäck über Nacht im Autobus bleibt oder vergessen wird.
4. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet der Beförderer  gemäß den geltenden Vorschriften über die Beförderung von Fahrtgästen, insbesondere gemäß den Bestimmungen des slowakischen Zivilgesetzbuches über den Vertrag über die Beförderung von Fahrtgästen und den Bestimmungen des slowakischen Handelsgesetzbuches.
5. Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch den Beförderer bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe von 55,-Euro pro Reisegepäckstück, ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.

9. Transport von Fahrrädern/Tiere im Autobus:
1. Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt der Beförderer keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder beim Be- und/ oder Entladen entstanden sind.
2. Tiere, die ohne Gefährdung oder Belästigung von Fahrtgäste und Lenker befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers oder Reiseleiters mitgeführt werden. 

10. Haftung des Beförderers:
1. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen steht dem Kunden ein Recht auf sofortige Beseitigung dieser Mängel. Andernfalls ist er berechtigt, die Mängelrüge unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Monaten nach der Beendigung der Beförderung  an der Sitzadresse des Beförderers schriftlichen zu heranzutragen, da ansonsten diese Rechte des Kunden erlöschen. Der Beförderer ist hat der Mängelrüge sofort zu erledigen und sofern dies in begründeten Fällen nicht möglich, dann spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Herantragen der Mängelrüge. 
2. Die Schadenshaftung des Beförderers  gegenüber dem Kunden tritt nicht ein, wenn der Beförderer nachweist, dass der Schaden trotz allen Anstrengungen, die man von ihm verlangen kann,  nicht verhindert werden konnte, insbesondere wenn ein von den die Haftung ausschließenden Umständen eintritt: jedwede unvorhersehbare Autobusstörungen, Reifenpannen, Zusammenstöße mit Tieren, zerbissene Kabel, mangelhafte Treibstoffe oder andere zur Fahrt mit dem Autobus erforderlichen Stoffe und Sachen, ungünstige Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Verkehrseinschränkungen, Hindernisse an Befahrbarkeit, Stauungen, Straßensperren, verstärkter  Verkehr oder größere Straßenauslastung inkl. Straßenkontrollen, nicht verschuldeten Beteiligung an Unfallereignissen, Fahrtgäste, welche aufgrund ihrer Verspätung an den vereinbarten/angekündigten Abfahrtsorten/Haltestellen nicht in den Autobus einsteigen konnten, Fahrgäste, welche aufgrund fehlender erforderlichen persönlicher Dokumente (z. B. gültiger Reisepass, Visa, usw.) nicht in den Autobus einsteigen konnten, oder andere außerordentliche Ereignisse, z. B. infolge Verdachts auf Tatbestandsmerkmale  einer strafbaren Handlung oder eines Delikts, des Vandalismus, der Brandstiftung oder einer anderen gegengesellschaftlichen oder gesetzwidrigen Tätigkeit von Drittperson oder die Erfüllung dieser Tatbestandmerkmale („Haftung ausschließende Umstände“). 
3. Falls ein von den die Haftung ausschließenden Umständen eintritt, so verpflichtet sich der Beförderer, diese nach der Durchführung von dringlichen oder anderen notwendigen Handlungen, z. B. nach dem Hinzuziehen des Rettungsdienstes oder der Polizei, an den Kunden unverzüglich zu melden.

11. Haftung des Kunden:
Wenn der Fahrgast den Autobus oder seine Ausrüstung verschmutzt oder beschädigt, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Reinigung oder Reparatur sowie alle damit verbundenen Schäden und entgangenen Gewinne des Beförderers aufgrund der Unmöglichkeit, den Bus geschäftlich zu nutzen, zu tragen.

12. Änderungen der AGB:
Der Beförderer ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Wenn der Kunde binnen der Frist von 7 Tagen nach dem Erhalt der AGB sein Missfallen nicht äußert, dann gilt es, dass er mit den geänderten AGB einverstanden ist.

13. Schweigepflicht, Sprachversionen:
1. Der Kunde verpflichtet sich, über den Inhalt des Vertrages als auch über die AGB Stillschweigen zu bewahren, wobei diese Pflicht uneingeschränkt ohne Rücksicht auf die Vertragsdauer besteht. 
2. Diese AGB sind in slowakischer, deutscher und englischer Version erstellt. Bei einem Widerspruch zwischen der slowakischen Version und einer anderen Version ist die slowakische Version entscheidend. Bei einem Widerspruch zwischen der deutschen und englischen Version ist die deutsche Version entscheidend.

14. Salvatorische Klausel:
Wird eine von den Vertragsbestimmungen oder Bestimmungen der AGB nichtig/unwirksam, so hat dies keinen Einfluss auf ihre anderen Bestimmungen. In diesem Fall verpflichten sich der Beförderer und der Kunde, die nichtige/unwirksame Bestimmung durch neue zu ersetzen, die der entsprechenden Regelung in den allgemein gültigen Rechtsvorschiften am nächsten kommt.

15. DSGVO:
Im Zusammenhang mit der allgemeinen Datenschutzverordnung (im Weiteren nur „DSGVO“ genannt) teilt der Beförderer dem Kunden mit, dass die Regeln für den Schutz der Privatsphäre unserer Gesellschaft angenommen wurden, die auf seiner Internetseite www.blaguss.sk zu finden sind.

16. Schlussbestimmungen:
Auf den Vertrag finden vorranging die Bestimmungen des des slowakischen Zivilgesetzbuches über den Vertrag über die Beförderung von Fahrtgästen und die Bestimmungen des slowakischen Handelsgesetzbuches (Vereinbarung im Sinne des § 262 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit dem §261 Abs. 9) und anderer slowakischen Rechtsvorschriften die Anwendung. Sämtliche aus diesem Vertrag hervorgehenden Streitigkeiten werden durch Vereinbarung beigelegt. Bei offengebliebenen Streitigkeiten, die aus dem Vertrag entstehen, inkl. Streitigkeiten wegen seiner Gültigkeit, Auslegung und Auflösung, werden vor den Allgemeingerichten der SR beigelegt. Die Parteien werden sich der Entscheidung dieses Gerichts unterwerfen. Für Streitigkeiten mit einem internationalen Element vor dem Allgemeingericht haben sich der Beförderer und der Kunde auf der Gerichtsbarkeit des Gerichts geeinigt, dessen örtliche Zuständigkeit gemäß dem Sitz des Beförderers auf dem Gebiet der Slowakischen Republik bestimmt wird.

Diese AGB sind ab 01.11.2022 wirksam, und ersrtzen im vollen Umfang die vorherigen GB, die ab 01.09.2018 wirksam waren.
 

 

Fahrgastrechte - Buslinien - Flixbus-Transport:
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Fahrgästen von Busbeförderern und dem Beförderer:
(gemäß Artikel 28 der EU-Verordnung Nr. 181/2011): Details unter: https://www.flixbus.sk/prava-cestujucich